Nicolaus Friedrich Peter Haverkamp – Biographie

Nicolaus Friedrich Peter Haverkamp wird am 8. Oktober 1852 als vierzehntes Kind von Gerd Hinrich Haverkamp und Gesche Haverkamp auf dem elterlichen Hof in Hurrel (heute: Eike und Nathalie Haverkamp) geboren. Er ist der jüngere Bruder von Tönjes Hinrich Haverkamp, Johann Haverkamp, Beta Haverkamp, Metta Haverkamp, Beta Mönnich, Heinrich Haverkamp, Tönjes Hinrich Haverkamp, Röbe Haverkamp, Gerhard Haverkamp, Paul Friedrich August Haverkamp, Bernhard Haverkamp, Gesine Meyer und Gerhard Haverkamp.

Vier Tage vor Nicolaus Friedrich Peters Geburt beginnt am Geschworenen-Gericht in Köln ein politischer Schauprozess gegen zwölf mutmaßliche Mitglieder des „Bundes der Kommunisten“. Angeklagt sind unter anderem der spätere Kölner Oberbürgermeister Hermann Becker, der Kinderarzt Abraham Jacobi, der Publizist Heinrich Bürgers und der Dichter Ferdinand Freiligrath – letzterer hat sich seiner drohenden Verhaftung allerdings durch Flucht entzogen. Vorgeworfen wird ihnen, ein „Komplott gestiftet zu haben, dessen Zweck es war, die Staatsverfassung umzustürzen und die Bürger und Einwohner gegen die königliche Gewalt und gegeneinander zur Erregung eines Bürgerkrieges zu bewaffnen“.

Alle Angeklagten eint, dass sie mehr oder weniger aktiv an der März-Revolution von 1848 beteiligt waren. Nach dem Scheitern der Paulskirchen-Verfassung im Frühsommer 1949 lassen die regierenden Fürsten nichts unversucht, demokratisch gesinnte Oppositionelle einzuschüchtern. Dazu leistet in dieser heute als Reaktions-Ära bezeichneten Epoche auch die Justiz ihren Beitrag – und zeigt sich wenig zimperlich: Manche der im Kölner Prozess von der Staatsanwaltschaft präsentierten Beweisstücke sind schlichtweg gefälscht. Am Ende sprechen deshalb die Geschworenen in ihrem Urteil vom 12. November 1852 zwar neben Jacobi drei weitere Angeklagte frei, die übrigen erhalten jedoch Strafen von bis zu sechs Jahren Festungshaft.

Im Großherzogtum Oldenburg, zu dem Hurrel gehört, gewinnt die Reaktion in jenen Wochen ebenfalls weiter an Boden. So erreicht Großfürst August I. am 22. November eine die Rolle des Landtages schwächende Revision des 1849 erlassenen Staatsgrundgesetzes. Das mühsam erkämpfte Parlament spielt in der Folge keine wesentliche Rolle mehr in der Landespolitik – verfügt aber in der Bevölkerung mit einer anfänglichen Wahlbeteiligung von unter 20 Prozent ohnehin über keinen sonderlich hohen Rückhalt.

Gerade in den eher ländlich geprägten Gebieten bleibt die Identifikation mit dem Herrscherhaus groß. Die Namenswahl im Hause Haverkamp scheint dafür durchaus ein Beleg zu sein. Wer in dieser Beziehung bei der Geburt von Nicolaus Friedrich Peter als Pate herhält, ist ziemlich offensichtlich – auch wenn sich der erste Vorname des gleichnamigen, 1827 geborenen Oldenburger Erbprinzen in den heutigen Quellen mit k statt mit c schreibt. Vielleicht handelt es sich aber auch einfach um den Wunsch der Eltern, beim vierzehnten Kind den ansonsten doch sehr eng gesteckten Rahmen der in der Familie und im Dorf gängigen Vornamen zu verlassen.

Dies ist insofern bemerkenswert, als dass die Namen gleich zweier Kinder, Tönjes Hinrich und Beta, nach ihrem frühen Tod prompt ein zweites Mal vergeben wurden. Angst davor, dass die abermals so genannten Kinder das gleiche Schicksal erleiden würden, haben die Eltern Gerd Hinrich und Gesche offenbar nicht gehabt. Letztlich wird für sie die Erfahrung, ein Kind zu verlieren, ein Stück weit normal gewesen sein. Eine Normalität, die sie später immer wieder einholt: Auch Metta, Gerhard, Paul Friedrich, Bernhard und Gerhard sind bei der Geburt ihres jüngsten Bruders nicht mehr am Leben.

Sehr abergläubischen Menschen hätte vermutlich auch der Name Nicolaus Friedrich Peter als böses Omen gegolten. Schließlich starb die Mutter des Oldenburger Erbprinzen, Prinzessin Ida von Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym, 1828 kurz nach der Geburt. Und nach heutigen Maßstäben handelt es sich in Hurrel anno 1852 zweifellos um eine Risikogeburt: Mutter Gesche ist bereits 45 Jahre alt. Bei der Entbindung verläuft jedoch alles glatt, und als wäre es eine Art Vorahnung gewesen, besteigt Nikolaus Friedrich Peter von Oldenburg nur wenige Monate später als Peter II. den Thron seines im Februar 1853 verstorbenen Vaters. Wahrscheinlich wird deshalb auch Nicolaus Friedrich Peter Haverkamp auf den Rufnamen Peter hören.

Verbürgt ist diese Vermutung allerdings nicht. Dafür lebt der jüngste Spross der Familie, der gemäß Jüngstenrecht voraussichtlich Erbe des 1428 erstmals erwähnten Haverkamp-Hofes geworden wäre, nicht lang genug. Er stirbt am 27. Januar 1854 im Alter von nur 15 Monaten – woran, darüber gibt das Kirchenbuch der Gemeinde keine Auskunft. Beerdigt ist er fünf Tage später auf dem Friedhof der St.-Elisabeth-Kirche in Hude.